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Unsere Tätigkeitsbereiche ...

Wir vertreten Ihre Interessen (und sind zugelassen) vor allen österreichischen Gerichten und Verwaltungsbehörden, vor allen EU-Gemeinschaftsgerichten und allen Gemeinschaftsbehörden. In allen zivilrechtlichen Streitigkeiten im EU-Raum, der Schweiz und im Alpe-Adria-Raum kooperieren wir auch mit unseren internationalen Partnern.

Schadenersatz- und Gewährleistung

Geltendmachung Ihrer Ansprüche - Abwehr unberechtigter fremder Forderungen, im gerichtlichen Zivilverfahren oder mittels "Alternativer Konfliktbeilegungsmethoden" (Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit, Schlichtungsverfahren).

  • Prüfung von Gewährleistung, "Garantie" und sonstigen Haftungsfragen; Vorsorgeberatung.
  • "Privatbeteiligung" = Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche (Schadenersatz, Schmerzengeld) im Rahmen eines Strafverfahrens.
  • Ärztliche Behandlungs-"Fehler".
  • Verkehrsunfall-Schadenersatz.
  • Bau-Mängel.

Liegenschafts- und Immobilienrecht, Treuhand
    
Liegenschaftsverträge: Kauf, Übergabe und Schenkung von Liegenschaften, ausgehend von der Beratung über die Errichtung bis zur grundbücherlichen Durchführung sämtlicher notwendiger Verträge einschließlich der Besorgung der Genehmigungen nach dem Grundverkehrsgesetz. Wir sind Mitglieder der Treuhandinitiative der Rechtsanwaltskammer Kärnten und wickeln Treuhandschaften ausschließlich nach deren Richtlinien ab. So ist jede einzelne Transaktion gesondert versichert und damit vollständige Sicherheit für Ihr Vermögen gewährleistet.

Vertretung im Bauverfahren.

Erstellung von Miet- und Pachtverträgen.

Wirtschaftsrecht, Versicherungsvertragsrecht
    
Wettbewerbs- u. Urheberrecht; Marken-, Muster-, u. Patentschutz.

Gründung von Gesellschaften; Gewerberecht und Betriebsanlagenverfahren; Verwaltungsstrafrecht; präventive Beratung zur Vermeidung von Haftungen nach dem "Verbandsverantwortlichkeitsgesetz"

Vertretung im Insolvenzfall, Sanierung und Insolvenzverwaltung.

Streitigkeiten mit Versicherungen (zB Deckungsumfang).

Strafrecht

Verteidigung vor allen österreichischen Gerichten.

Betreuung schon im "Vorverfahren", das heißt Begleitung und Beistand schon bei der Einvernahme vor Polizei und Untersuchungsrichter (seit 1.1.2008 auch in der StPO festgeschriebenes Recht jedes "Verdächtigen").

Recht in Internet und E-Commerce

Information und rechtliche Beratung Abklärung zu den Stichworten: Homepage, Domain, "Electronic Shopping", E-Werbung, E-Shopping. - Prüfung von Urheberschutz und wettbewerbswidriger Handlungen. Gestaltung Ihrer AGB, Klärung rechtlicher Risken als Internet-Service-Provider.

Familien- und Erbrecht

Beratung und Vertretung in Ehescheidung und Aufteilungsverfahren sowie bei sonstigen familiären Angelegenheiten.

Neben der "traditionellen Abwicklung" über das Gericht sind wir auch kompetent in der modernen Konfliktlösungsform der MEDIATION. Testamente, Abwicklung und Vertretung im Erb- und Verlassverfahren.

Arbeits- und Sozialrecht

Vertretung im arbeitsgerichtlichen Verfahren, Durchsetzung von Pension und Pflegegeld.

Fischerei-Recht
    
Unser Partner Dr. Arnold Köchl ist einer der wenigen Experten, der sich seit Jahren mit dem Thema der „Einbücherungen" von Fischerei-Rechten an Seen und fließenden Gewässern beschäftigt; ihm ist es gelungen, schon viele solcher Rechte vor dem Verlust an die Gewässer-Eigentümer zu bewahren und für die Zukunft zu definieren und zu sichern.

Mediation und Collaborative Law

Außergerichtliche Konfliktbeilegung in Wirtschaft, Familie und Nachbarschaft.

Mediation (lateinisch: „Vermittlung“) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche" Dritte (=Mediator/en) die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianten oder Medianden genannt, versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Der Mediator (oder ein Mediatoren-Team in Co-Mediation) trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Jeder Mediator hat eine Verschwiegenheitsverpflichtung und darf in einem allfälligen nachfolgenden Gerichtsverfahren nicht als Parteienvertreter einschreiten. - Einer unserer Partner ist "Eingetragener Mediator" nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz. 

COLLABORATIVE LAW verfolgt ähnliche Ziele wie die Mediation. Der Unterschied liegt im Setting. Jede Partei beauftragt einen/e parteiliche/n RechtsanwältIn, wobei beide ParteienvertreterInnen als Team für ein sicheres Verhandlungsklima verantwortlich sind. Sollte im COLLABORATIVE LAW-Verfahren keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, dürfen die beteiligten RechtsanwältInnen bei einem allfälligen Gerichtsverfahren nicht vertreten und auch die ExpertInnen nicht ZeugIn oder GutachterIn sein.